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Wohnungsgemeinnützigkeit - Umstandsklausel ermöglicht kein Abgehen von Preiszusage für Übertragung in Wohnungseigentum

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/349Zak 2024, 197 Heft 10 v. 17.6.2024

WGG: § 15d, § 21 Abs 1 Z 1, § 23 Abs 4c

ABGB: § 861, § 936

Die Entgeltbildungsregeln des WGG sind gem § 21 Abs 1 Z 1 WGG einseitig zwingendes Recht zugunsten des Wohnungswerbers. Abweichungen, die für den Wohnungswerber vorteilhaft sind, können wirksam vereinbart werden.

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