IO: § 84
Gegen eine in Beschlussform ergehende Weisung des InsolvenzG an den Insolvenzverwalter ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen (vgl RIS-Justiz RS0124961; RS0065165). Der Rechtsmittelausschluss gilt auch für den Fall, dass der - als Beschwerde zu wertende - Antrag, dem Insolvenzverwalter eine Weisung zu erteilen, abgewiesen wird (8 Ob 80/21d [Rz 15]; RIS-Justiz RS0065208 [T4] ua).