vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wahlarztkosten.

5. OGH – Zivilsachen64.05 ÄrzteGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6144Jus-Extra OGH-Z 2017, 9 Heft 370 v. 1.2.2017

§ 45 Abs 4 ÄrzteG, § 59 B-KUVG, § 63 Abs 1 B-KUVG

Der Kostenersatzanspruch für die Leistung eines Wahlarztes ist auch daran gebunden hat, dass dieser nach dem ÄrzteG zulässigerweise als Wahlarzt tätig sein kann.

Kein Kostenersatz besteht für eine infolge Verstoß gegen § 45 Abs 4 ÄrzteG (Verbot der freiberuflichen Ausübung des ärztlichen Berufes ohne bestimmten Berufssitz) unzulässig erfolgte ärztliche Behandlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte