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Vollstreckungsaussichten.

5. OGH – Zivilsachen23.05 VO (EU) Nr 655 - 2014Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7318Jus-Extra OGH-Z 2024, 18 Heft 436 v. 12.6.2024

Art 7 Abs 1 Verordnung (EU) Nr 655/2014 – EuKoPfVO

Auch wenn es nach dem Wortlaut des Art 7 Abs 1 EuKoPfVo nicht darauf ankommt, dass die drohende Verschlechterung der Vollstreckungsaussichten in einem dem Schuldner zurechenbaren Verhalten begründet sein muss, wird doch aus ErwG 14 Abs 3 deutlich, dass auch die EuKoPfVO – wie § 379 Abs 2 Z 1 EO – einen subjektiven Maßstab anlegt. Es kann daher auf die diesbezügliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden.

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