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Verwaltungsübertretungen; Strafadressat

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/122bbl 2007, 153 Heft 4 v. 20.8.2007

§ 55 Abs 1 lit a und b vlbg BauG 2001

Die Verwaltungsstraftatbestände des § 55 Abs 1 lit a und b vlbg BauG 2001 unterscheiden sich dadurch, dass die erstgenannte Norm nachträgliche Nutzungsänderungen betrifft, die zweitgenannte hingegen solche, die schon im Zuge der Bauführung bzw bei Inbetriebnahme vorgenommen werden.

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