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Verletzergewinn.

5. OGH – Zivilsachen26.02 MSchGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5536Jus-Extra OGH-Z 2014, 18 Heft 344 v. 1.5.2014

MSchG § 53 Abs 2 Z 2

Der gemäß § 53 Abs 2 Z 2 MSchG herauszugebende Verletzergewinn ist unter Abzug der variablen Kosten der Herstellung der markenverletzenden Gegenstände, aber ohne Berücksichtigung der Fixkosten des Unternehmens des Verletzers zu berechnen.

OGH, 20.01.2014, 4 Ob 182/13p

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