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Verlassenschaftsverfahren, Beschlussanfechtung.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußerstreitverfahrenSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5946Jus-Extra OGH-Z 2016, 10 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 45 AußStrG, § 176 AußStrG

Die Sachentscheidung im Verlassenschaftsverfahren ist im Regelfall die Einantwortung. Alle Entscheidungen,

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