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Verfahrenseinleitender Antrag.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6240Jus-Extra OGH-Z 2017, 32 Heft 375 v. 1.8.2017

§ 207i AußStrG

In einem Pflegschaftsverfahren ist ein Antrag auch dann als „verfahrenseinleitend“ im Sinne des § 207i Abs 3 Satz 2 AußStrG zu qualifizieren, wenn er in einem bereits eröffnetem Pflegschaftsakt nach mehreren entschiedenen Voranträgen gestellt wurde.

OGH, 28.03.2017, 4 Ob 57/17m

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