§ 207i AußStrG
In einem Pflegschaftsverfahren ist ein Antrag auch dann als „verfahrenseinleitend“ im Sinne des § 207i Abs 3 Satz 2 AußStrG zu qualifizieren, wenn er in einem bereits eröffnetem Pflegschaftsakt nach mehreren entschiedenen Voranträgen gestellt wurde.
OGH, 28.03.2017, 4 Ob 57/17m