§ 2 Abs 1 Z 2, §§ 14, 25 UWG; § 46 MedienG
Die Produktaufmachung eines Lebensmittels kann auch bei vollständigem und richtigem Zutatenverzeichnis irreführend sein. Eine Irreführung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn eine abgebildete Zutat dem Lebensmittel vollständig fehlt.