Art 5, 12, 13, 80 Abs 2 DSGVO
Verstöße des Verantwortlichen gegen seine Pflicht gem Art 12 Abs 1 Satz 1 und Art 13 Abs 1 lit c und e DSGVO, spätestens bei der Datenerhebung über den Zweck der Datenverarbeitung und die Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu informieren, können mit Verbandsklage gem Art 80 Abs 2 DSGVO aufgegriffen werden.