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FAGG: Gesamtkosten und Gesamtpreis beim Mobilfunkvertrag

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/7VbR 2022, 19 - 21 Heft 1 v. 26.1.2022

Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung iSd § 4 Abs 1 Z 4 FAGG umfasst auch die Speichermedienvergütung iSd § 42b UrhG und muss als Summe angegeben werden. Die Angabe der Preisbestandteile reicht nicht aus.

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