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Urlaubszuschuss.

5. OGH – Zivilsachen60.03 Koll. ArbeitsrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6412Jus-Extra OGH-Z 2018, 27 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 15 RahmenkollV für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie

Im Fall der Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Auszahlung des Urlaubszuschusses zum innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer vereinbarten Auszahlungszeitpunkt treten die Rechtswirkungen des § 15 Abschnitt A Abs 6 KollV ein, sodass der Urlaubszuschuss also nur entsprechend der bereits bekannten Dauer des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr gewährt wird.

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