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Unterhaltsherabsetzung.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußerstreitverfahrenSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5944Jus-Extra OGH-Z 2016, 10 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 9 Abs 3 AußStrG 2005

Die Rechtskraftwirkung der Zurückweisung eines trotz entsprechender Aufforderung ziffernmäßig nicht präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrags hindert nicht die Sachentscheidung über einen späteren, ausreichend präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrag für den selben Zeitraum.

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