Art 101 AEUV, Art 5 VO 330/2010
Das unionsrechtliche Kartellrecht betrifft nur solche Maßnahmen von Unternehmen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinflussen oder geeignet sind, den nationalen Markt abzuschotten.
OGH, 28.03.2017, 4 Ob 48/17p