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Teilrechtsfähigkeit von Krankenanstalten hinsichtlich Personaladministration

ArbeitsrechtARD 5111/11/2000 Heft 5111 v. 31.3.2000

( § 4 Abs 1, § 30 Ktn. Krankenanstalten-BetriebsG ) Die Teilrechtsfähigkeit hindert eine Landeskrankenanstalt, eine verbindliche Vereinbarung betreffend Ausbildung eines Arztes in einem Sonderfach zulasten anderer Landeskrankenanstalten abzuschließen.

OGH 17.03.1999, 9 Ob A 283/98b

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