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Der neue Energiekostenzuschuss für Unternehmen Die Antragszeiträume starteten am 29. 11. 2022 und enden für alle Förderungswerber:innen am 15. 2. 2023.

ErtragsteuernBeitragAufsatzMichael Petritz, Oliver Mavhertaxlex 2022/80taxlex 2022, 367 - 371 Heft 12 v. 22.12.2022

Die durch den fortdauernden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine steigenden Energiepreise sollen durch den Energiekostenzuschuss abgefedert werden. Im Kern handelt es sich dabei um die Kompensation eines Teils der Energie-Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr. Förderfähige Unternehmen können seit 30. 11. 2022 bis 15. 2. 2023 einen in vier Stufen konzipierten Energiekostenzuschuss iHv max Euro 400.000,- bis 50 Mio Euro (je Unternehmen bzw je Konzern) beantragen. Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu Euro 400.000,-. Darüberhinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren. Derzeit wird der Budgetbedarf auf 1,3 Mrd Euro (First-come-first-served-Prinzip) (FN ) geschätzt. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits mit dem im Juli 2022 in Kraft getretenen Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) (FN ) auf Basis des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen der EU-Kommission (FN ) geschaffen. Zudem wurde am 21. 11. 2022 die ausführende Förderrichtlinie - Energiekostenzuschuss für Unternehmen auf der Website der aws (FN ) veröffentlicht.

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