Unechter Schadenersatz liegt vor, wenn die Entschädigung Entgelt für eine Leistung eines Unternehmers ist. Vorausgesetzt wird dabei das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Leistung. Entschädigungen, die etwa nach Ablauf eines Kfz-Leasingvertrags für die weiterhin vom Leasinggeber geduldete Benützung gezahlt werden, unterliegen daher der Umsatzsteuer.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.