Mit dem DEBRA-Richtlinienvorschlag adressiert die EU-Kommission die in den meisten Mitgliedstaaten vorherrschende steuerliche Ungleichstellung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Zum einen soll für neues Eigenkapital ein Freibetrag über zehn Jahre als fiktiver steuerlicher Abzugsposten gewährt werden. Zum anderen soll die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen - zusätzlich zur Zinsschranke gem Art 4 ATAD - weiter eingeschränkt werden, indem nur mehr 85 % der überschüssigen Fremdkapitalkosten abzugsfähig sind.