Leistungen zwischen Konzernunternehmen, sogenannten verbundenen Unternehmen, sind so zu vergüten, wie es auch voneinander unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden (Fremdvergleichsgrundsatz). Um darlegen zu können, dass ein fremdüblicher Verrechnungspreis vorliegt, müssen Steuerpflichtige eine detaillierte Dokumentation über Transaktionen innerhalb des Konzerns erstellen. Die Verrechnungspreisrichtlinien ("VPR") dienen dabei als Auslegungsbehelf für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und sollen eine einheitliche Umsetzung sicherstellen. Mit der Veröffentlichung der VPR 2021 (FN ) sind die (Dokumentations)anforderungen an Steuerpflichtige gestiegen.