§ 22 VStG
Zur Beantwortung der Frage, ob eine tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt, ist im Wege der deliktspezifischen Tatbestandsauslegung zu prüfen, ob gleichartige Handlungen zu einer einzigen Tat zusammengefasst werden können (hier: Unterbleiben der Mitführung von Prüfbefunden für kraftbetriebene Türen in einem Fahrzeug nach § 11 AM-VO ist als tatbestandliche Handlungseinheit ieS zu qualifizieren).