Der VwGH hatte sich jüngst in einem Erkenntnis mit der Frage zu beschäftigen, ob eine alineare Einkünfteverteilung bei einer Personengesellschaft zulässig ist. Darüber hinaus setzte sich der VwGH anlässlich dieses Falls damit auseinander, ob eine rückwirkende Teilnahme eines nicht begünstigten Vermögens bei einem Zusammenschluss möglich ist.
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