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Neuregelung von Trinkgeld(pauschalen) im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht

TagesfragenSteuerrechtSWK 2025, 1338 - 1339 Heft 32 v. 10.11.2025

(A. S. / SWK) – Die Novelle des ASVG und des AVRAG (BGBl I 2025/77) bringt eine Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Grundlage für die Festsetzung von Trinkgeldpauschalen (§ 44 ASVG). Trinkgelder sind – auch wenn sie von dritter Seite gewährt werden – beitragspflichtiges Entgelt; zur Steuerfreiheit siehe Rz 92d und 92f LStR idF BMF-Info vom 29. 7. 2025, 2025-0.600.330, SWK 25/2025, 1082.

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