Anfang April 2025 wurde ein Bericht zum Gesetzesprüfungsverfahren über die Einsichtsrechte Dritter in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer veröffentlicht, das aufgrund der Beschwerde eines Investigativjournalisten der Zeitschrift Profil wegen Verletzung der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit vom VfGH amtswegig eingeleitet worden war. Der VfGH äußerte darin Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a WiEReG, zumal das vom Einsichtswerber nachzuweisende „berechtigte Interesse“ unverhältnismäßig und in einer dem Art 10 EMRK zuwiderlaufenden Art und Weise eingeschränkt werden könnte. Die Entscheidung in diesem Gesetzesprüfungsverfahren ist nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung noch ausständig.

