Nicht nur im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sind zur Abgabe von Feststellungserklärungen verpflichtet. Auch wenn etwa ein Ehepaar eine Eigentumswohnung vermietet, werden Einkünfte erzielt, die in einen Feststellungsbescheid münden. Dieser besteht nicht nur aus einem Formular, sondern – abhängig von der Tätigkeit und den Ereignissen des Feststellungszeitraums – aus einer Vielzahl von Vordrucken, auf denen die entsprechenden Angaben an der richtigen Stelle einzutragen sind.

