Die Ausschüttung der Kapitalgesellschaft folgt ertragsteuerlich besonderen Regelungen: Die Wahl zwischen Dividende (Beteiligungsertrag) und Einlagenrückzahlung (Veräußerungserlös) besteht nur, soweit die Evidenzkonten mit disponiblen Einlagen und (disponibler) Innenfinanzierung ausreichend befüllt sind. Weisen beide Konten keinen entsprechenden Stand auf, erfolgt nach Meinung des BMF die Ausschüttung aus der indisponiblen Innenfinanzierung. Diese Sichtweise soll nun kritisch hinterfragt sowie auf weitere (der Art nach) indisponible Innenfinanzierungen hingewiesen werden.

