(BMF) – Aufgrund jüngster Entscheidungen des BFG sowie zahlreicher damit einhergehender Anfragen und Auslegungsfragen in der Praxis werden Rz 92d und Rz 92f LStR der Rechtsansicht des BMF entsprechend wie folgt klarstellend ergänzt.
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(BMF) – Aufgrund jüngster Entscheidungen des BFG sowie zahlreicher damit einhergehender Anfragen und Auslegungsfragen in der Praxis werden Rz 92d und Rz 92f LStR der Rechtsansicht des BMF entsprechend wie folgt klarstellend ergänzt.
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