(SWK) – Der Ministerrat hat am 28. 7. 2025 einen Vortrag betreffend die sozialversicherungs- und einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Trinkgeldern beschlossen. Am 29. 7. 2025 wurde bereits ein entsprechender Ministerialentwurf im Nationalrat eingebracht. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.
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