Mit BGBl I 2015/116 vom 14. 8. 2015 wurde mit dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) für die Abgabenbehörde die Berechtigung geschaffen, in einem Ermittlungsverfahren über Tatsachen einer Geschäftsverbindung Auskünfte von Kreditinstituten zu verlangen. Dieser Praxisbeitrag soll die Konteneinschau im Rahmen der Außenprüfung näher beleuchten und bisherige Anwendungsproblemstellungen iZm Auskunftsverlangen an Kreditinstitute verbessern.