(SWK) – Der Ministerrat hat am 6. 10. 2023 die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen wird (RV 2238 BlgNR 27. GP ), beschlossen. Ein Informationsregister und der rasche Zugang zu Informationen sollen ein neues Zeitalter einläuten. Nach einem Jahrhundert steht das Ende des Amtsgeheimnisses bevor. Dieser Beitrag bietet einen ersten Überblick und skizziert die Eckpunkte des Vorhabens. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.