Beim Antragsprozedere für den Energiekostenzuschuss ist für die betroffenen Unternehmen durchaus Eile geboten, zumal sowohl für die vorausgesetzte „Voranmeldung“ als auch für die eigentliche Antragstellung das sogenannte „First-come-first-served“-Prinzip gilt und damit ein entsprechender Förderwettlauf um die verfügbaren Budgetmittel zu erwarten ist. Umso überraschender ist es, dass – trotz umfangreicher Förderungsrichtlinien des zuständigen Wirtschaftsministeriums sowie auch eines umfassenden Fragenkatalogs der mit der Abwicklung betrauten aws (FAQs in bereits vierter Fassung) – derzeit noch viele Zweifelsfragen zu dieser Förderung dem Grunde und der Höhe nach ungeklärt sind. In diesem Artikel soll daher auf wesentliche Unklarheiten und damit einhergehende Lösungsansätze hingewiesen werden.