Das BFG beschäftigte sich im Erkenntnis vom 2. 8. 2022, RV/7100628/2021, erstmals mit der Frage, ob im Zuge einer Selbstanzeige anfallende Steuerberatungskosten iSd § 18 Abs 1 Z 6 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden können. Fraglich war hierbei weiters, ob der Abzug nicht vom Abgabenschuldner selbst, sondern von einem potenziell nach § 9 BAO Haftenden vorgenommen werden kann.
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