Lieferungen können in der Praxis in den verschiedensten Formen auftreten. Im Falle, dass Gegenstände montiert bzw installiert oder be- bzw verarbeitet werden, sieht man sich häufig mit den Begriffen „Montagelieferung“ und „Werklieferung“ konfrontiert. Daneben kann in gewissen Fällen aus österreichischer Sicht auch eine reine Beförderungs- bzw Versendungslieferung vorliegen. Problematisch vor allem bei grenzüberschreitenden Lieferungen mit Montage bzw Installation ist, dass die diesbezüglichen Bestimmungen EU-weit nicht einheitlich geregelt sind. Um dem entgegenzuwirken, wäre es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen.