§ 330a ASVG
Von einer stationären Pflegeeinrichtung iSd § 330a ASVG kann auch dann ausgegangen werden, wenn den dort untergebrachten Personen Pflegepersonal in der Nacht lediglich über eine bestehende Rufbereitschaft zur Verfügung steht.
VwGH, 30.04.2019, Ro 2018/10/0035