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Schuldenregulierungsverfahren.

5. OGH – Zivilsachen23.01 InsolvenzrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5828Jus-Extra OGH-Z 2015, 32 Heft 357 v. 1.9.2015

IO § 119 Abs 5

Im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung steht dem einzelnen Insolvenzgläubiger kein (subsidiäres) Rekursrecht gegen einen Ausscheidungsbeschluss nach § 119 Abs 5 IO zu.

OGH, 28.04.2015, 8 Ob 36/15z

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