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Schockschaden

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7297Jus-Extra OGH-Z 2024, 14 Heft 435 v. 21.5.2024

§ 1325 ABGB

Die Zuerkennung eines Schockschadenersatzes an Dritte, die nicht als nahe Angehörige anzusehen sind, bedarf eines der rechtlichen Sonderbeziehung gleichwertigen Zurechnungsgrundes. Erforderlich ist jedenfalls, dass der Dritte bei gebotener wertungsmäßiger Gesamtbetrachtung der Erstschädigung objektiv in gravierender Weise direkt ausgesetzt war („qualifizierte Unfallbeteiligung“).

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