vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Saisonbranche und Beweislast

AbhandlungenAndrea Blaszczyk (Wien)DRdA 2025, 191 Heft 3 v. 15.6.2025

Mit Inkrafttreten der Novellierung des § 1159 ABGB wurden die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen. Gleichzeitig wurden die einschlägigen Bestimmungen bezüglich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Gewerbeordnung gestrichen. Lediglich für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können Kollektivverträge Abweichendes regeln. Über die Frage, wann und in welchen Branchen nun die Kollektivvertragspartner die Regelungskompetenz hinsichtlich Normierung typischerweise kürzerer Kündigungsfristen und abweichender Termine haben, gab es divergierende Rechtsmeinungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!