Die Marktgemeinde XY möchte die zum Teil desolaten Gemeindestraßen sanieren. Es wird ein nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt und acht Unternehmen sind zur Angebotsabgabe eingeladen. Während des Verfahrens wird der Marktgemeinde XY mitgeteilt, dass drei der acht eingeladenen Unternehmen am berüchtigten "Baukartell" beteiligt sind. Diese drei Bauunternehmen haben bereits Anerkenntnisse vor der Bundeswettbewerbsbehörde abgegeben, in welchen sie kartellrechtswidrige Verhaltensweisen zugestanden haben. Bei der Angebotsöffnung stellt sich heraus, dass eines dieser drei Unternehmen das beste und billigste Angebot gelegt hat und eigentlich den Zuschlag erhalten müsste. Welche rechtlichen Erwägungen/weiteren Vorgangsweisen wären der Marktgemeinde XY in diesem Fall anzuraten?Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen iZm der Selbstreinigung nach Wettbewerbsverstößen werden in diesem Beitrag behandelt.