Die ÖBB errichten seit Beginn des Jahrzehnts vermehrt Photovoltaikanlagen. Der Beitrag untersucht, ob die ÖBB bei der Errichtung dieser Anlagen an die Bauordnungen der Länder und die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Gemeinden gebunden sind oder ob ausschließlich eisenbahnrechtliche Vorschriften anwendbar sind. Die Antwort auf diese Frage fällt differenziert aus: Eine Untersuchung der Kompetenzrechtslage zeigt, dass es darauf ankommt, ob es sich bei den Photovoltaikanlagen um "Eisenbahnanlagen" handelt. Für die Qualifikation als Eisenbahnanlage ist nach hier vertretener Auffassung wiederum entscheidend, ob mit einer konkreten Photovoltaikanlage Bahnstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz oder 50-Hz-Drehstrom erzeugt wird.