Im Burgenland ist seit 2021 die Raumplanung für Photovoltaikanlagen neu geregelt. Auf Freiflächen können diese ab einer gewissen Größe nur noch in Eignungszonen errichtet werden, welche die Landesregierung per Verordnung festlegt. Die Regelung soll den Ausbau von PV-Anlagen erleichtern und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bei Teilen der Regelung ist aber fraglich, ob sie dieses Ziel tatsächlich fördern. Da bereits sehr kleine Photovoltaikanlagen auf Freiflächen einer Zonierung per Landesverordnung bedürfen, ist die Regelung außerdem in Hinblick auf das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde problematisch.