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Eigentumsbeschränkung durch nicht erlassenen Bebauungsplan? Was der VfGH von den Gemeinden verlangt - und was nicht

Schwerpunkt RaumordnungsrechtAufsatzTatjana Katalan, Marie Sophie ReitingerRFG 2022/22RFG 2022, 104 - 109 Heft 3 v. 23.8.2022

Nach dem Stmk Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) sind Verfahren zur Erlassung von Bebauungsplänen grundsätzlich binnen 18 Monaten abzuschließen. Der VfGH hat mit Erk vom 3. 3. 2022, V 249/2021, nunmehr festgestellt, dass die Nichterlassung eines Bebauungsplans nach dem StROG innerhalb dieser Frist ein effektives Bauverbot und eine unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung darstellen kann. Angesichts dieser Entscheidung herrscht unter den Gemeinden große Verunsicherung, können doch zahlreiche Bebauungsplanverfahren aus diversen Gründen nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und etwas genauer hinzusehen. Der Beitrag setzt sich mit dem Erk und der diesem zugrundeliegenden Rechtslage im Detail auseinander und bietet einen Leitfaden zur richtigen Vorgehensweise bei der Erlassung von Bebauungsplänen samt Praxistipps.

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