Das EAG-Paket (BGBl I 2021/150) ist seit seinem Inkrafttreten in aller Munde und stellt die Energiebranche gleichzeitig vor neue Möglichkeiten und Herausforderungen. Besonders brisant ist dabei das Thema Energiegemeinschaften. Die bisher einzige "Energiegemeinschaft", die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nach § 16a ElWOG, wurde damit um die Bürgerenergiegemeinschaft und die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ergänzt. Dieser Überblick stellt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten übersichtlich dar; zudem wird auch auf die Direktleitung Bezug genommen, um in der Praxis die Wahl des geeignetsten Modells zu erleichtern.