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VRV-konforme Darstellung von langfristigen immateriellen Vermögenswerten im Allgemeinen und von Software im Besonderen (Teil I) Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die Ansatz- und Bewertungsbestimmungen von immateriellen Vermögenswerten im Allgemeinen, um im Anschluss daran auf den Ausweis von Ausgaben iZm Softwarelösungen im Besonderen einzugehen. Teil 2 ergänzt die Überlegungen um Spezifika bei Bau-, Jagd- und Fischereirechten sowie Kanalkatastern

VRV 2015AufsatzAlexander Herbst, Veronika MeszaritsRFG 2021/27RFG 2021, 158 - 166 Heft 3 v. 13.9.2021

Die VRV-spezifischen Bestimmungen zum Ansatz derartiger Vermögenswerte sind allgemein und kurz gehalten, weshalb sich in der Praxis immer wieder Zweifelsfragen ergeben, bspw ob eine Software zu aktivieren oder "nur" aufwandswirksam darzustellen ist bzw wie Updatekosten zu erfassen sind. Antworten auf diese Fragen bietet dieser Beitrag.

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