Die VRV-spezifischen Bestimmungen zum Ansatz derartiger Vermögenswerte sind allgemein und kurz gehalten, weshalb sich in der Praxis immer wieder Zweifelsfragen ergeben, bspw ob eine Software zu aktivieren oder "nur" aufwandswirksam darzustellen ist bzw wie Updatekosten zu erfassen sind. Antworten auf diese Fragen bietet dieser Beitrag.