Mit 1. 7. 2021 wurden die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Versandhandel umfassend geändert. Die Neuregelungen betreffen va Nichtunternehmer, aber auch "Schwellenerwerber" und somit insb Körperschaften öffentlichen Rechts. Aus diesem Anlass stellt der Beitrag die aktuelle Rechtslage im Bereich des grenzüberschreitenden Einkaufs im Binnenmarkt einer Körperschaft öffentlichen Rechts dar.
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