Gemeinden treten regelmäßig als Verkäufer von Liegenschaften auf. Teil eines Immobilienkaufvertrags ist vielfach die Gewährleistung, bspw für die Freiheit von Altlasten und Kontaminationen. Die Aufnahme solcher Haftungsübernahmen in einen Immobilienkaufvertrag stößt jedoch aufgrund des Erfordernisses einer betragsmäßigen und zeitlichen Beschränkung jeglicher Haftung von Gemeinden an gesetzliche Grenzen. Der Beitrag analysiert die maßgeblichen Normen vor dem Hintergrund der Übernahme von Haftungen durch Gemeinden in Immobilienkaufverträgen.