Wie die Prämienzahlungen an den Versicherer sowie die Ansprüche aus der Versicherung nach der VRV 2015 bilanziell abzubilden sind, stellt der folgende Beitrag dar. (FN ) Der Beitrag ist die Fortsetzung der Erläuterungen in RFG 2/2020 zum Ansatz von Forderungen dem Grund und der Höhe nach. (FN ) Schließlich lässt die VRV 2015 - wie die weiteren Ausführungen zeigen - insb im Bereich der Darstellung der Ansparkomponente des Versicherungsvertrags einen Ansatz als Forderung oder als aktives Finanzinstrument zu.