Vor dem Hintergrund örtlicher und personenbezogener Bewegungsbeschränkungen wurden im März und April 2020 im Zuge der sog "COVID-Gesetze" zahlreiche verfahrensrechtliche Sonderregelungen getroffen, die als Begleitmaßnahmen zu COVID-19 dienen sollen. Der Gesetzgeber erließ insb ein eigenes BG über Sonderverfahrensvorschriften für Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof (FN ), das "COVID-19-VwBG" (FN ). Daneben wurden ähnliche Regelungen für das ordentliche Rechtsmittelverfahren nach der BAO sowie zustellrechtliche Begleitregelungen erlassen. Die Bestimmungen haben fast alle einen vorübergehenden zeitlichen Geltungsbereich. (FN )