Unsicherheiten in der jüngeren Vergangenheit haben verstärkt dazu geführt, dass Gemeindeorgane angezeigt wurden, um der gesetzlich normierten Anzeigepflicht zu entsprechen, oder Gemeindeorgane selbst aktiv wurden, um sich durch eine unterlassene Anzeige nicht der Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen auszusetzen.
Schlagwörter: