Rechtsprechungsänderung des Verfassungsgerichtshofs: Gerichte müssen rechtswidrig, aber gehörig kundgemachte Verordnungen anwenden.
Schlagwörter:
Flächenwidmungsplan; Rückwidmung; Kundmachung von Verordnungen; Kundmachungsmangel.
Rechtsprechungsänderung des Verfassungsgerichtshofs: Gerichte müssen rechtswidrig, aber gehörig kundgemachte Verordnungen anwenden.
Schlagwörter:
Flächenwidmungsplan; Rückwidmung; Kundmachung von Verordnungen; Kundmachungsmangel.