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Die Zulässigkeit der Kleintierhaltung im Wohngebiet in Oberösterreich

NachbarrechtAufsatzVerena LaußermairRFG 2019/26RFG 2019, 113 - 118 Heft 3 v. 9.9.2019

Mit dem Interesse an heimischen Nahrungsmitteln verstärkt sich der Trend zur Selbstversorgung im eigenen Garten; in Wohngebieten halten daher oft Hühner, Kaninchen und Bienen Einzug. Für die Errichtung von Bauwerken zur Tierhaltung sind Raumordnung und Bauordnung die gesetzlichen Grundlagen. Um dem Bienensterben entgegenzuwirken, wurde mit einer Novelle der BauO in Oberösterreich die Bienenhaltung im Wohngebiet erleichtert.

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