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Rechtsmittelausschluss.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6941Jus-Extra OGH-Z 2022, 3 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 197 Abs 2 IO

Der Rechtsmittelausschluss nach § 197 Abs 2 iVm 156b Abs 1 Satz 2 IO gilt nur bei einer Entscheidung darüber, ob oder inwieweit die zu zahlende Quote der nachträglich hervorgekommenen Forderung der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht.

OGH, 26.05.2021, 8 Ob 53/21h

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